Fassung 1980Gesetz vom 19. März 1980, ausgegeben am 24. April 1980 · Amtsbl. des Saarlandes 1980, S. 514
Waschküchen müssen ausreichend groß und gut lüftbar sein. Der Fußboden muß einen Bodenablauf mit Geruchverschluß haben.
Waschküchen im Dachraum müssen nahe am Treppenraum liegen.