§LBOSaar
§37

Öffnungen in Decken

Gesetz
Bauordnung für das Saarland (LBO), Gesetz Nr. 816 vom 12. Mai 1965
Teil
4 · Bauliche Anlagen
Abschnitt
Fünfter · Der Bau und seine Teile
Fassungen
1975/1980 · 1965

Diese Vorschrift gibt es in mehreren Fassungen. Wählen Sie die Fassung; Verkündungsdaten und Fundstellen stehen jeweils dabei.

Fassungen 1975 und 1980 (gleichlautend)21.01.1975 · 24.04.1980 · Amtsbl. 1975 S. 85 · Amtsbl. 1980 S. 514

(1)

Öffnungen in begehbaren Decken sind sicher abzudecken oder zu umwehren.

(2)

In Decken, für die eine feuerhemmende oder feuerbeständige Bauart vorgeschrieben ist, dürfen Öffnungen nur gestattet werden, wenn es die Nutzung des Gebäudes erfordert. Sie sind nach der Bauart der Decken mit feuerhemmenden oder feuerbeständigen selbstschließenden Abschlüssen zu versehen; Ausnahmen können gestattet werden, wenn der Brandschutz auf andere Weise gesichert ist. Leitungen dürfen durch diese Decken nur hindurchgeführt werden, wenn Vorkehrungen gegen Brandübertragung getroffen sind.

Ursprüngliche FassungGesetz vom 12. Mai 1965, ausgegeben am 21. Juli 1965 · Amtsbl. des Saarlandes 1965, S. 529

In dieser Fassung: § 37 Öffnungen in Decken und Böden

(1)

Öffnungen in begehbaren Decken sind sicher abzudecken oder zu umwehren.

(2)

In Decken, für die eine feuerhemmende oder feuerbeständige Bauart vorgeschrieben ist, dürfen Öffnungen nur gestattet werden, wenn es die Nutzung des Gebäudes erfordert. Sie sind nach der Bauart der Decken mit feuerhemmenden oder feuerbeständigen, selbstschließenden Abschlüssen zu versehen; Ausnahmen können gestattet werden, wenn der Brandschutz auf andere Weise gesichert ist. Leitungen dürfen durch diese Decken nur hindurchgeführt werden, wenn Vorkehrungen gegen Brandübertragung getroffen sind.

(3)

In den Fällen des § 36 Abs. 10 sind Öffnungen in Decken und Böden unzulässig.

Fassungen: Gesetz vom 12. Mai 1965, ausgegeben am 21. Juli 1965 (Amtsbl. S. 529); Neufassung (Bekanntmachung vom 27. Dezember 1974, Amtsbl. 1975 S. 85); Zweites Änderungsgesetz vom 19. März 1980 (Amtsbl. S. 514).