§LBOSaar
LBO1988

Bauordnung für das Saarland

Gesetz
Nr. 1236 (LBO)
Datum
10.11.1988
Verkündet
27.12.1988
Fundstelle
Amtsbl. 1988, S. 1373
In Kraft
01.05.1989

Wortlaut nach dem Amtsblatt des Saarlandes vom 27. Dezember 1988 (Nr. 57), ohne Kommentierung. Das Gesetz trat mit Ausnahme der §§ 83 und 84 am 1. Mai 1989 in Kraft (§ 86 Abs. 5) und ersetzte die Landesbauordnung von 1965 (§ 86 Abs. 1). Die Fassung von 1988 liegt hier in einer Gestalt vor. Nichtamtliche Texterfassung aus dem Amtsblatt-Scan, noch nicht abschließend korrekturgelesen. Orthographie und Zeichensetzung folgen dem Amtsblatt.

Teil 1Allgemeine Vorschriften

Teil 2Das Grundstück und seine Bebauung

Teil 3Bauliche Anlagen

Abschnitt Erster · Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

Abschnitt Zweiter · Baustoffe, Bauteile, Einrichtungen und Bauarten

Abschnitt Dritter · Der Bau und seine Teile

Abschnitt Vierter · Besondere bauliche Anlagen

Teil 4Pflichten der am Bau Verantwortlichen

Teil 5Die Bauaufsichtsbehörden

Teil 6Genehmigungsbedürftige und genehmigungsfreie Vorhaben

Teil 7Das bauaufsichtliche Verfahren

Abschnitt Erster · Das Baugenehmigungsverfahren

Abschnitt Zweiter · Kontrolle der Bauausführung

Abschnitt Dritter · Benutzung baulicher Anlagen

Abschnitt Vierter · Fliegende Bauten

Abschnitt Fünfter · Zustimmungsverfahren

Abschnitt Sechster · Baulasten

Teil 8Örtliche Bauvorschriften, Verordnungsermächtigungen, Ordnungswidrigkeiten

Teil 9Schlußvorschriften