§LBOSaar
§142

Anwendung der bisherigen Bestimmungen

Gesetz
Baugesetz (BauG) vom 19. Juli 1955, Gesetz Nr. 471
Teil
C · Schluß- und Überleitungsbestimmungen
Verkündet
12.08.1955

Bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingereichte Bauanträge und Bauanzeigen sind nach den bisherigen Bestimmungen zu beurteilen; durch dieses Gesetz gegebene Erleichterungen sind jedoch anzuwenden.