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Mit dem Außerkrafttreten der bayrischen Bauordnung (§ 135 Nummer 15 Buchstabe a) gilt in den ehemals pfälzischen Teilen des Saarlandes das preußische Gesetz betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften vom 2. Juli 1875 (GS. S. 561) in der jeweils geltenden Fassung; auf § 134 wird verwiesen.