§LBOSaar
§10

Besondere Anforderungen

Gesetz
Baugesetz (BauG) vom 19. Juli 1955, Gesetz Nr. 471
Teil
A · Allgemeiner Teil
Abschnitt
II · Regelung der Bebauung und des Bauens
Verkündet
12.08.1955

Zur Verwirklichung der in § 9 geschilderten Ziele, vor allem zur Durchführung bestimmter städtebaulicher Absichten, können durch Baupolizeiverordnung für die Errichtung oder Aenderung baulicher Anlagen besondere Anforderungen gestellt werden. Auf § 98 wird verwiesen.