§LBOSaar
§8

Übernahme von Abständen und Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke

Gesetz
Bauordnung für das Saarland (LBO), Gesetz Nr. 1236 vom 10. November 1988
Teil
2 · Das Grundstück und seine Bebauung
Verkündet
27.12.1988
(1)

Es kann zugelassen werden, daß sich Abstände und Abstandsflächen ganz oder teilweise auf Nachbargrundstücke erstrecken, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, daß diese nicht überbaut werden und auf die dort vorgeschriebenen Abstände und Abstandsflächen nicht angerechnet werden. Vorschriften, nach denen eine Überbauung zulässig ist, bleiben unberührt.

(2)

Absatz 1 gilt auch bei nachträglichen Grenzänderungen und Grundstücksteilungen.

Fassung: Gesetz Nr. 1236 vom 10. November 1988, ausgegeben am 27. Dezember 1988 (Amtsbl. S. 1373); Wortlaut wie verkündet, in Kraft seit 1. Mai 1989.