Marktüberwachungsbehörden sind
die oberste Bauaufsichtsbehörde (Marktüberwachungsbehörde),
das Deutsche Institut für Bautechnik (gemeinsame Marktüberwachungsbehörde).
Marktüberwachungsbehörden sind
die oberste Bauaufsichtsbehörde (Marktüberwachungsbehörde),
das Deutsche Institut für Bautechnik (gemeinsame Marktüberwachungsbehörde).
Grundlage: Begründung des Gesetzentwurfs zur Landesbauordnung 2004 (Landtags-Drucksache 12/866, S. 147 ff.). Die Kommentierung gibt die Erwägungen des Gesetzgebers von 2004 wieder; spätere Änderungen der Vorschrift sind nicht eingearbeitet. Arbeitsfassung, noch nicht redaktionell geprüft.
Die Vorschrift wurde erst nach der Novelle 2004 eingefügt (Marktüberwachung). Die Gesetzesbegründung (LT-Drs. 12/866) enthält hierzu keine Erwägungen; eigene, auf die Materialien der späteren Änderung gestützte Erläuterungen sind zu ergänzen.
Die Vorschrift wurde erst nach der Novelle 2004 eingefügt (Marktüberwachung). Die Gesetzesbegründung (LT-Drs. 12/866) enthält hierzu keine Erwägungen; eigene, auf die Materialien der späteren Änderung gestützte Erläuterungen sind zu ergänzen.
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