Diese Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbau-Richtlinie — SchulbauR) vom 19. Dezember 2011 tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass betreffend die Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (SchulbauR) vom 31. Januar 2000 (Az.: C/3-IV.19.2/027/00-br) außer Kraft.
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
Im Auftrag Damm