§LBOSaar
Vorb.

Vorbemerkung

Richtlinie
Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbau-Richtlinie — SchulbauR)
Vom
19. Dezember 2011
Fundstelle
Amtsbl. 2012, S. 123 f. (Bekanntmachung Nr. 108 vom 19. Januar 2012)

Hiermit wird die Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbau-Richtlinie — SchulbauR) vom 19. Dezember 2011 bekannt gemacht. Die Richtlinie ist bei der bauaufsichtlichen Beurteilung von Schulen, die in den Anwendungsbereich der Schulbau-Richtlinie fallen, zugrunde zu legen. Anforderungen, die sich aus der Richtlinie ergeben, sind auf der Grundlage des § 51 LBO im Genehmigungsverfahren geltend zu machen.

Quelle: Amtsblatt des Saarlandes vom 19. Januar 2012, S. 123–124. Nichtamtliche Wiedergabe der vorgelegten Fassung (Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr; keine Änderungen verzeichnet).